Zum Schulbesuch anzumelden sind alle Kinder, die bis zum 30. September dieses Jahres das sechste Lebensjahr vollenden und im Bereich des Schulsprengels wohnen.
Die Pflicht zur Anmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen.
Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember 2006 geboren sind, werden auf Antrag aufgenommen.
Darüber hinaus können auch die Kinder, die ab 1. Januar 2007 geboren sind, zum vorzeitigen Schulbesuch angemeldet werden; dafür ist dann die Erstellung eines schulpsychologischen Gutachtens erforderlich.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die einzuschreibenden Kinder nach dem bekannten Zeitplan persönlich vorzustellen und eine Geburtsurkunde und die schulärztliche Untersuchungsbescheinigung bzw. den Nachweis der U 9 mitzubringen. |